AGB

AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von WERKportal für Vermittlungsleistungen und Online-Plattformen

1. Geltungsbereich

1.) Die WP Werkportal GmbH, mit Sitz in 9020 Klagenfurt, Domgasse 8, Österreich, in der Folge kurz WERKportal genannt, betreibt das Gewerbe der „privaten Arbeitsvermittlung“ sowie der „Vermittlung von Werkverträgen“ und erbringt für ihre Kunden Vermittlungsleistungen.

2.) WERKportal betreibt seine Vermittlungstätigkeit durch die ihm zur Verfügung stehenden Mittel sowie durch Schaltung von Stellenanzeigen bzw. von Inseraten in allgemeinen Medien oder durch die von WERKportal betriebenen Onlineplattformen. Der Auftrag des Kunden kann schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen.

3.) WERKportal Kunden sind natürliche oder juristische Personen, die mit WERKportal einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen, bzw. sich auf der Online Plattform www.werkportal.at registrieren.

4.) Der Leistungsumfang der angebotenen Dienstleistungen sowie die Höhe der entsprechenden Entgelte ergibt sich jeweils aus den abgeschlossenen Verträgen.

2. Zustandekommen des Auftrages

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber (Kunden) und WERKportal kommt zustande, sobald der Kunde WERKportal zu Vermittlungsleistungen beauftragt und WERKportal eine darauf gerichtete Tätigkeit entfaltet hat, bzw. wenn seitens des Kunden eine Registrierung an der Online-Plattform von WERKportal erfolgt, oder wenn ein Kunde einen Anzeigenauftrag erteilt und dieser von WERKportal schriftlich bestätigt wird. Wenn WERKportal eine oder mehrere geeignete Personen, Unternehmen oder Aufträge benennt, kommt der Vermittlungsauftrag ebenso zustande. WERKportal behält sich vor, Anzeigenaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Registrierung und Profil, Datenverarbeitung

1.) Die Registrierung ist gratis und ermöglicht die kostenlose Nutzung von Zusatzfunktionen auf den Onlineplattformen von WERKportal. Ein Anspruch auf Registrierung und Profilerstellung besteht nicht.

2.) Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der E-Mail-Adresse des Bewerbers und Registrierungsbestätigung durch WERKportal auf unbestimmte Zeit.

3.) Der Bewerber ist zur Geheimhaltung des Passwortes verpflichtet. Das Passwort kann jederzeit vom Bewerber geändert werden.

4.) Nach erfolgter Registrierung kann vom Bewerber ein Profil eingerichtet werden, wobei die Entscheidung, welche Daten in das Profil eingetragen und auch zur Offenlegung gegenüber Jobanbietern freigegeben werden, allein beim Bewerber liegt (ausgenommen Pflichtfelder).

5.) WERKportal hat jederzeit, aber insbesondere

bei mutmaßlichen oder falschen Angaben bei Registrierung

beim mutmaßlichen oder erkennbaren Missbrauch der Website

bei Unmöglichkeit der Authentifizierung der Daten, die zur Registrierung eingegeben werden

bei Beschädigung oder Beeinträchtigung für Funktionsfähigkeit der Website und

bei sonstigen schwerwiegenden Verstößen gegen die AGB

das Recht, die Inhalte des Bewerbers aus der Website herauszunehmen.

6.) Kunden wird der Zugriff auf die vom Bewerber eingegebene Daten ermöglicht. Dadurch können Kunden die Bewerber über WERKportal kontaktieren.

7.) Der Bewerber ist berechtigt, jederzeit sei Profil zu deaktivieren, seine Registrierung zurückzunehmen und seinen Account zu löschen. In diesem Fall hat WERKportal alle Daten des Bewerbers unverzüglich zu löschen.

8.) Verarbeitung und Speicherung von Daten: WERKportal verarbeitet und speichert personenbezogene und sonstige Informationen, die der Bewerber WERKportal zur Verfügung stellt. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Homepage ist uns ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt.

9.) Zugänglichmachen von Daten: WERKportal ermöglicht Kunden im Zuge der Nutzung des Portals zu Rekrutierungszwecken gegen Entgelt den Zugriff auf die erhobenen und gespeicherten Daten der Bewerber. Daher können Daten, die von Bewerbern in ihr Profil eingestellt und freigegeben (bspw. durch Bewerbung beim Unternehmer) werden, von Kunden aufgerufen, genutzt und gespeichert werden. Darüber hinaus werden Bewerberdaten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1.) Für alle sich nachfolgend mit allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckten Verträgen ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht des Landeshauptstadt Klagenfurt zuständig. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat. WERKportal ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen. Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des vereinheitlichten UN-Kaufrechtes werden ausdrücklich ausgeschlossen.

2.) Sollte einer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Bestimmung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.

5. Geheimhaltungsverpflichtung

1.) Die Kunden verpflichten sich, alle Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung des Vertrages sowie auch der Geschäftsverbindung aufrecht.

2.) Die Verwendung von Kontaktdaten darf vom Kunden ausschließlich zum Zwecke der Besetzung einer vakanten Stelle bzw. Vermittlung eines entsprechenden Werkvertrages erfolgen.

3.) Der Unternehmer verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen und personenschutzrechtlichen Bestimmungen und wird mit WERKportal schad- und klaglos halten, sollten Ansprüche wegen Rechtsverstößen des Unternehmers in WERKportal geltend gemacht werden.

6. Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung

1.) WERKportal gewährleistet eine dem üblichen, aktuellen technischen Standard entsprechende Aufbereitung und Publikation der vom Auftraggeber gewünschten Informationen bzw. der Stellenausschreibung oder Auftragsvermittlung.

2.) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Programm zu erstellen. Fehler in der Darstellung der gewünschten Informationen liegen nicht vor, wenn dies zur Verwendung nicht geeigneter Software und Hardware verursacht werden.

3.) WERKportal haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ersatz des entgangenen Gewinns durch WERKportal wird in jedem Fall ausgeschlossen.

4.) Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten an der Online-Plattform werden von WERKportal wenn möglich so vorgenommen, dass Nutzungsbeeinträchtigung nicht auftreten oder so kurz wie möglich gehalten werden.

5.) Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

7. Provisionsanspruch, Zahlung Verzug

1.) Kommt es aufgrund der Vermittlungstätigkeit WERKportal zu einem Vertragsschluss (egal in welcher Form auch immer), erwächst WERKportal ein Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Kunde bzw. Arbeitnehmer in einer anderen als der von WERKportal vorgeschlagenen Position angestellt wird, oder der Werkunternehmer einen anderen Auftrag annimmt.

2.) Der Provisionsanspruch entsteht unabhängig von der Tatsache, ob der Arbeitnehmer die Stellung nach Vertragsschluss antritt oder nicht bzw. ob der Werkunternehmer den Auftrag durchführt.

3.) Der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages genügt zur Entstehung der Provisionsverpflichtung, auch wenn ein Vertragsabschluss erst später ohne Mitwirkung von WERKportal zustande kommt. Die Aufhebung eines einmal abgeschlossenen Vertrages berührt den Provisionsanspruch nicht.

4.) Aufgrund der Vermittlungstätigkeit von WERKportal bzw. deren Online-Diensten erwächst WERkportal ein Provisionsanspruch.

5.) Die Provision bzw. das Entgelt von WERKportal wird fällig mit Abschluss des Vertrages (egal in welcher Form auch immer) zwischen dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und dem Arbeitnehmer. Sie ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf dieses Zeitraums gerät der Auftraggeber in Verzug. Während des Verzuges ist die Forderung mit acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank gem. § 352 UGB zu verzinsen. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Auftraggeber bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von pauschal € 40,00 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

WERKportal behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche aus dem Rechtsgrund des Verzuges vor.

6.) Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig restgestellten Gegenansprüchen ist ebenso wie ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen.

7 Die auf der Website von WERKportal abrufbaren Preislisten sind Richtpreise und dienen der Information. Maßgeblich sind ausschließlich die im Einzelfall vereinbarten und in Rechnung gestellten Preise.

8. Schriftform

Abänderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für ein Abgehen für diese Erfordernisse. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen bzw. sind ungültig, sofern diese nicht schriftlich bestätigt sind.

9. Nutzung des Profils und von www.WERKportal.at

Dem Bewerber ist die Eingabe unvollständiger, falscher oder irreführender Informationen verboten. Handlungsweisen, die die Netzwerk- oder Systemsicherheit verletzen oder dies beabsichtigen (z.B.: Einschleusen eines Virus oder Trojaner) sind verboten und werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

Werkportal übernimmt keine Haftung für in der Zwischenzeit geänderten Richtlinien oder Formulare der Behörden. Diese Sind vom Sununternehmer in weiterer Folge selbstzu aktualisieren.

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